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   ArbG Dortmund, 17.11.2004 - 5 Ca 834/04   

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ArbG Dortmund, 17.11.2004 - 5 Ca 834/04 (https://dejure.org/2004,52991)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 17.11.2004 - 5 Ca 834/04 (https://dejure.org/2004,52991)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 17. November 2004 - 5 Ca 834/04 (https://dejure.org/2004,52991)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lösung einer Konfliktlage durch einen Arbeitgeber durch Versetzung einer Krankenschwester bei Spannungen zwischen den Mitarbeitern; Ausübung des billigen Ermessens durch einen Arbeitgeber bei einer Versetzung eines Mitarbeiters

Verfahrensgang

 
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  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

    Auszug aus ArbG Dortmund, 17.11.2004 - 5 Ca 834/04
    Ob dies geschehen ist, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (BAG v. 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94, NZA 1996, Seite 1088 f.).

    Im Falle von Spannungen zwischen Mitarbeitern ist es grundsätzlich Sache des Arbeitgebers, wie er in einer Konfliktlage reagieren will (BAG v. 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94, NZA 1996, Seite 1088 f.).

    Der Arbeitgeber ist nicht gehalten, anstelle der Umsetzung eine Abmahnung auszusprechen (BAG v. 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94, NZA 1996, Seite 1088 f.; LAG Köln - 4 Sa 1814/97, LAGE § 315 BGB Nr. 6).

  • BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00

    Wegfall des Feststellungsinteresses bei vergangenheitsbezogenen Anordnungen des

    Auszug aus ArbG Dortmund, 17.11.2004 - 5 Ca 834/04
    Das hierfür erforderliche Feststellungsinteresse ist grundsätzlich gegeben (BAG v. 26.09.2002 - 6 AZR 523/00, NZA 2003, Seite 230).

    Dies ist nur der Fall, wenn sich aus der Feststellung Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG v. 17.10.2001, EzA § 256 ZPO Nr. 58; BAG v. 26.09.2002 - 6 AZR 523/00, NZA 2003, Seite 230).

  • LAG Köln, 27.11.1998 - 4 Sa 1814/97

    Klage einer Arbeitnehmerin (schwerbehinderte Kassiererin) auf Beschäftigung in

    Auszug aus ArbG Dortmund, 17.11.2004 - 5 Ca 834/04
    Der Arbeitgeber ist nicht gehalten, anstelle der Umsetzung eine Abmahnung auszusprechen (BAG v. 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94, NZA 1996, Seite 1088 f.; LAG Köln - 4 Sa 1814/97, LAGE § 315 BGB Nr. 6).
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